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Anleitung für die Tarnung 1941

Anleitung für die Tarnung 1941 (prov.) - Reglement Schweizer Armee

17. Einzelne Fahrzeuge sind auf dem Gefechtsfeld unter Ausnützung aller natürlichen und künstlichen Tarnmittel fortzubewegen. Ist man gezwungen, durch offenes Gelände zu fahren, so hält man sich an bestehende Geländelinien, wie Feldwege, Ackerränder usw. Helle, weitsichtbare Blachen sind zu entfernen oder mit Aesten und dergleichen zuzudecken. Grosse Strassen sind zu vermeiden. Müssen solche benützt werden, dann ist so zu fahren, dass der Schatten des Fahrzeuges nicht auf die helle Strasse geworfen wird. Werden feindliche Flieger erkannt, dann entziehen sich einzelne Fahrzeuge oder Reiter oft besser der Beobachtung, wenn sie rechtzeitig anhalten und bewegungslos verharren, als durch Flucht unter eine Maske. Dies gilt insbesondere im Gebirge (z. B. auf Weiden), wo Infanterie und selbst Artillerie im Gefecht sich oft nur durch die Bewegung verraten.

Stillstehende Fahrzeuge sind im Schatten oder unter Bäumen und Einfahrten unterzubringen. Gegebenenfalls sind sie mit Tarnnetzen zuzudecken. Windschutzscheiben von Motorfahrzeugen können auf grosse Entfernung erkannt werden.

22. Eisenbahntransporte, Schiffstransporte und Transporte mit Motorlastwagen sind in der Regel bei Nacht auszuführen.

Bei Eisenbahntransporten ist die Beleuchtung der Stationen und der Bahnsignale auf das unumgänglich Notwendigste einzuschränken. Die Bereitstellung der Truppe zum Verlad hat unter Ausnützung sämtlicher Masken gegen Fliegersicht möglichst dezentralisiert zu erfolgen. Soll der Gegner über den Charakter des Transportes im Zweifel gelassen werden, so sind die beladenen offenen Güterwagen mit Blachen oder Tarnnetzen zu decken. Um die Fahrrichtung zu tarnen, wird die Lokomotive erst kurz vor der Abfahrt vorgehängt.

Die Bereitstellung von Motorlastwagenkolonnen und der Verlad auf diese hat dezentralisiert und in kleinen Gruppen zu erfolgen. Hierzu eignen sich in der Nähe der Marschstrasse gelegene Wälder. Die Aufstellung der Fahrzeuge soll keinen Anhaltspunkt für die Fahrrichtung geben. In gleicher Weise sind die Fahrzeuge bei Marschhalten gegen Fliegersicht zu tarnen. Zur Bereitstellung sind Ortschaften wenn immer möglich zu vermeiden, denn die einzelnen Lastwagen und die Bewegungen lassen sich hier nur ungenügend tarnen, und die durch einen Luftangriff entstandenen Zerstörungen können eine Weiterfahrt in Frage stellen.

Motorlastwagenkolonnen fahren in kleinen Paketen. Bei Fliegerangriff beschleunigen sie das Tempo und vergrössern die Abstände. Bei Nacht versuchen sie so rasch wie möglich aus dem Bereiche der Beleuchtungsmittel herauszukommen.

26. Tarnnetze sind keine eigentlichen Tarnmittel, sondern dienen dazu, andere Mittel der Tarnung zu tragen. Nach der Grösse der Tarnnetze werden zwei Modelle unterschieden:

a) Grösse 4 × 4m für Artillerie, mit:

  • 16 grossen Kauschen (Aluminiumringen) und ebensovielen Seilschlaufen am Umfang,
  • 16 Holzkloben an ca. 50 cm langen Schnüren und zwischen den Kloben je 2 Bindeschnüre (Total 32 am Umfang) in der Länge von ca. 30 cm,
  • 13 kleinen Kauschen (Aluminiumringen) an den Diagonal- und Querkreuzseilen verteilt,
  • 8 Befestigungsseilen in der Länge von 4 m,
  • 1 Netzsack zum Aufbewahren des Tarnnetzes

b) Grösse 2 × 2m für Infanterie und leichte Truppen, mit:

  • 8 grossen Kauschen und Seilschlaufen am Umfang,
  • 8 Holzkloben an ca. 50 cm langen Schnüren und
  • 8 Bindeschnüren,
  • 5 kleinen Kauschen an den Diagonal- und Querkreuzseilen verteilt,
  • 4 Befestigungsseilen in der Länge von 3 m,
  • 1 Netzsack zum Aufbewahren des Tarnnetzes.

Die Maschenweite beträgt bei beiden Modellen 4 cm. Das ganze Geflecht ist grün gestrichen.

27. Die Art der Verwendung ist bei beiden Modellen im Prinzip die gleiche. Die Einzelteile dienen folgenden Zwecken:

  • Maschen: Zum Einflechten von Tarnmaterial.
  • Kauschen: Zum Einstecken zugespitzter Pflöcke zum Stützen des Netzes.
  • Seilschlaufen: Zum Anbringen der Befestigungsseile.
  • Kloben und Bindeschnüre: Zum Zusammenbinden mehrerer Tarnnetze und zum Ausgleichen beim Spannen des Netzes.
  • Befestigungsseile: Zum Spannen und zur Verankerung des Tarnnetzes an eingeschlagenen Pflöcken oder an Bäumen.

Die Art des Spannens der Tarnnetze richtet sich nach der Form des Umgeländes. Auf ebener Erde ist es straff und zur Vermeidung der Schattenbildung möglichst flach auszuspannen.

Der Rand des Netzes soll bis zur Erde reichen. Deshalb ist meist das Eingraben der zu tarnenden Waffe erforderlich.

Im durchschnittenen Gelände lassen sich die Formen des Umgeländes durch Unterstützen des Netzes mit verschieden hohen Pfählen, allenfalls auch durch das Erstellen eines Gerippes aus starken Drähten nachahmen. Das Tarnnetz darf die Bedienung der Waffe oder des Gerätes nicht behindern. Bei schweren Waffen und solchen mit Mündungsbremse ist es sehr stark zu verankern, nötigenfalls auch für das Schiessen teilweise oder ganz wegzuräumen.

28. Das auf dem Tarnnetz zu befestigende Material wird gewählt nach dem Charakter der Bodenbedeckungen des Umgeländes und nach der verfügbaren Zeit. Blosses Auflegen von geschnittenem Gras oder flaches Einflechten von Schilf und Aehnlichem schützt, sofern diese Mittel in der Farbe dem Umgelände angepasst sind, zwar vorübergehend einigermassen vor der Beobachtung von blossem Auge, nicht aber vor dem Entdecktwerden auf der Photographie. Die beste Tarnung wird erreicht, wenn je nach Umgelände Grasbüschel, Stauden oder Aehnliches aufrecht und derart in die Maschen eingeflochten werden, dass die gleiche Schattenbildung wie in der Natur erzielt wird und dass die Oberfläche des Netzes zu 40 bis 50 Prozent mit diesen Mitteln bedeckt ist. Anstelle von frischen Pflanzen, die rasch austrocknen, können auch am Schatten getrocknetes Sumpfgras, Raphia oder Bast, die zu Bündeln zusammengebunden und gefärbt wurden, Verwendung finden. Weil mit all diesen Mitteln meist keine genügend starke Schattenbildung erreicht werden kann, sind sie von vornherein dunkler zu halten als das Umgelände.

30. Der Helmüberzug soll in erster Linie den Reflex der Lichtstrahlen auf der glatten Oberfläche des Helmes verhindern. Die bunte kleinfleckige Tarnbemalung des Stoffes ist auf der einen Seite vorwiegend grün, auf der Rückseite überwiegend braun. Die Färbung allein gestattet aber noch kein vollständiges Anpassen an das Umgelände, weil die Umrisse des Helms auch auf grössere Entfernung zu erkennen sind. Zur Verwischung dieser Umrisse werden Gras oder Zweige in die eigens hierzu aufgenähten Schlaufen eingesteckt.

31. Wie die Heimüberzüge, so sind auch die Zelteinheiten mit einem kleinfleckigen Tarnanstrich versehen. Auf der einen Seite überwiegt das dunkle Grün, auf der andern das helle Braun. Je nach der Farbe des Umgeländes ist die eine oder die andere Seite vorteilhafter. Die Zelteinheit kann als Tarnmantel getragen werden. Sie verwischt einigermassen die Konturen des Mannes und gleicht sich der Farbe des Umgeländes besser an als die einheitlich feldgraue Uniform.

Zelte aus tarnbemalten Zelteinheiten können zwar der Beobachtung von blossem Auge entgehen, sie werden aber auf der Photographie als helle Flächen festgehalten. Es ist daher angezeigt, stets die dunkle Seite nach aussen zu kehren und die Flächen durch Auflegen von Aesten zu tarnen.

33. Buntanstrich tarnt nur gegen Beobachtung von blossem Auge. Die Photographie unterscheidet keine Farben; sie reagiert nur auf Hell und Dunkel. Der kleinfleckige Buntanstrich hat den Zweck, die Farben verschwimmen zu lassen. Die einzelnen Farbflecke sind regelmässig gross und die Farben wiederholen sich. Bereits auf kurze Beobachtungsdistanz bilden die verschiedenen Farben zusammen einen Mischton, der sich in die Farbe des Umgeländes einfügt. Dieser Anstrich eignet sich zur Tarnung kleinster Objekte, wie Helmüberzüge und Zelteinheiten. Der grossfleckige Buntanstrich soll die Form des Objektes zerreissen. Die einzelnen Farbflecke sollen unregelmässig geformt sein, vorzugsweise als schmale Streifen. Der Kontrast zwischen Hell und Dunkel muss möglichst gross sein. Die einzelnen Streifen, vor allem die hellen, sind über Kanten und Ecken hinaus fortzusetzen. Dieser Anstrich eignet sich zur Tarnung von Schutzschilden, Protzen, Geschützen. Für den Buntanstrich sind Farbenzusammenstellungen von Gelb, Dunkelgrün, Feldgrau und Rotbraun günstig.

34. Der einheitlich dunkle Anstrich (dunkelgrün oder schattenschwarz) hat den Zweck, grössere Objekte der Luftbeobachtung und möglichst auch der Photographie aus der Luft zu entziehen. Er dient für die Tarnung von Gebäuden, von Rollfeldern auf Flugplätzen und von Blachen der Motorfahrzeuge. Die Bemalung der Blachen von requirierten oder bundeseigenen Motorfahrzeugen darf nur mit Bewilligung des Kommandanten des Motorfahrzeugparks erfolgen. Dieser bestimmt auch, welche Mischung zu verwenden ist; denn je nach dem Farbstoff verliert die Blache sehr rasch ihre Wasserdichtigkeit und das Gewebe kann Schaden nehmen.

Anleitung für die Tarnung 1933

Anleitung für die Tarnung 1933 - Reglement Schweizer Armee

Anwendung von Tarnnetzen und des Tarnanstriches.

20. Die Ordonnanz-Tarnnetze sind 4 m lang und 4 m breit. Ihre Maschenweite beträgt 4 cm. Die Netze können zusammengeschnürt und durch Pfähle derart gestützt werden, dass das Geschütz oder das Maschinengewehr sowie die Bedienungsmannschaft die nötige Bewegungsfreiheit erhalten.

Flache Form ohne scharfe Firsten, allmähliches Auslaufen des Netzbelages auf dem Boden ohne geradlinige Abgrenzung sind notwendig, um auffallende Schattenwirkungen zu vermeiden. Die Bedeckung der Netze muss sich nach Farbe und Art dem Umgelände anpassen. Die Ordonnanz-Tarnnetze können ersetzt werden durch requirierte Fischnetze, Drahtgitter, usw., die dann ebenfalls mit Zweigen, Gras, Schilf, Stroh, Tüchern, usw. durchflochten, bzw. behängt werden. Dabei ist zu beachten, dass liegende Grasbüschel oder Zweige mitten in aufrechtstehendem Gras oder Gebüsch leicht auffallen. Zur Verkleidung der Tarnnetze kommt auch verschiedenfarbiger Bast, der in grasartig aufstehenden Büscheln eingeknüpft oder eingebunden wird, zur Anwendung.

21. Als Tarnanstrich von Geschützen, Maschinengewehren und Fuhrwerken eignet sich am besten der grossfleckige Buntfarbenanstrich in erdgelber, grüner und brauner Farbe. Die grossen unregelmässigen Farbflecken werden zweckmässig mit 1-3 cm breiten schwarzen Rändern umgeben. Jede Fläche erhält je einen Fleck in den drei Farben, wobei jede Regelmässigkeit nach Grösse und Form vermieden werden muss. Dadurch, dass grosse Flecken einer Farbe über Kanten weg auf Räder und dergl. ausgedehnt werden, wird der normale körperliche Eindruck des Objekts verwischt.

Panzerfahrzeuge der Schweizer Armee erhältlich

Panzerfahrzeuge der Schweizer Armee - 1921 bis 2021

Das neue Buch von Marc Lenzin und Stefan Bühler ist ab Ende Juni 2021 erhältlich und wird im Juli ausgeliefert.

Direkt bestellbar bei marclenzin.ch für Fr. 22.90 inkl. Porto innerhalb der Schweiz.

Beim Schweizer Soldat ist eine vierseitige Leseprobe erhältlich.

Nach dem Ersten Weltkrieg rüstete die Schweizer Armee ihre Panzerwaffe mit zahlreichen ausländischen Modellen auf, wie beispielsweise dem französischen Renault FT oder dem tschechischen Panzer 39.

Im Kalten Krieg setzte die Schweizer Armee auf den bewährten britischen Centurion, ehe man in den späten 1950er Jahren mit dem Bau eines eigenen Panzers begann.

Marc Lenzin und Stefan Bühler liefern auf Basis aktueller Forschung einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Panzerfahrzeuge der Schweizer Armee.

Ergänzt wird die Darstellung durch eindrucksvolles Bildmaterial und technische Daten.

148 Seiten, 280×210 mm
Gewicht 0,9 kg, gebunden
ISBN 978-3-613-04379-4

Die Panzer in den Mech und L Trp 1979

Die Panzer in den Mech und L Trp

(Quelle: Broschüre des BAMLT April 1979)

1922

Kauf von 2 Leichtpanzer Renault F.T. 17

1934

Kauf von 4 Leichtpanzer Vickers Carden-Loyd

1936

Kauf von 24 Leichtpanzer Praga aus Tschechoslowakei, in der Schweiz Pz 39 genannt

1946/47

Kauf von 150 75mm Sturmgeschütze aus den Kriegsüberschussbeständen der Skoda-werke in Pilsen. Die 150 Panzerjäger wurden in der Zeit von 1947 bis 1952 geliefert, sie bekamen die Bezeichnung G-13 (=Gewichtsklasse 13 Tonnen)

1950

Ausmusterung der Pz 39

1951

Beschaffung von 200 AMX-13 aus Frankreich, die als leichte Panzer 51 bezeichnet wurden

1955

Bestellung von 100 Centurion Mark 3

1956/57

Lieferung der 100 Centurion, die als Pz 55 der Truppe übergeben wurden

1956

Bestellung für weitere 100 Centurion Mark 7

1957

Ablieferung der·Entpannungspanzer 56 (Centurion ARV) an die Truppe

1958/60

Lieferung der Centurion Mark 7, die als Pz 57 der Truppe übergeben wurden

1960

Bestellung weitere 100 Centurion Mark 5

1964

Einführung der amerikanischen M-113, in der Schweiz Spz 63 genannt

1964

Einführung der Mw Pz 64

1965

Beginn Umrüstung der Centurion mit 10,5 cm Kanone

1965/66

Ablieferung der 150 Pz 61 an die Truppe

1971/74

Ablieferung der 1. Serie von 170 Pz 68 an die Truppe

1973

Umrüstung der Spz 63 mit Pbv Turm und 20mm Kanone

1974

Ausmusterung der G-13

1976

Ablieferung der Spz 63/73

1977

Ablieferung der 2. Serie von 150 Pz 68 an die Truppe

1977

Ablieferung der Brü Pz 68 an die Truppe

1978/79

Geplante Ablieferung der 3. Serie von 110 Pz 68

1978/80

Ausmusterung der L Pz 51

1981/82

Geplante Ablieferung der 4. Serie von 60 Pz 68

Diese Daten sind mir Vorsicht zu geniessen, da sie auf dem Stand von 1979 des Bundesamt für Mechanisierte und Leichte Truppen BAMLT beruhen.

 

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