Rotinoff Monbijou-Brückentest 1962
Dienstag, 28. Januar 2014 by Christoph
Dienstag, 28. Januar 2014 by Christoph
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Sonntag, 26. Januar 2014 by Christoph
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Freitag, 24. Januar 2014 by Christoph
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Dienstag, 21. Januar 2014 by Christoph
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Sonntag, 19. Januar 2014 by Christoph
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Freitag, 17. Januar 2014 by Christoph
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Dienstag, 14. Januar 2014 by Christoph
Freitag, 5. April 1935 (609)
Anschaffung von Motorpanzerwagen. Militärdepartement. Antrag vom 26. Marz 1935. Finanz- und Zolldepartement. Mitbericht vom 1. April 1935.
Die Kriegserfahrungen und die seitherigen Studien haben bei den meisten fremden Armeen zu einer vermehrten Mechanisierung geführt. Das gilt vor allem für die Aufklärungsorgane, die im Auslande meistens zu rasch beweglichen Aufklärungs-Abteilungen, denen starke Gefechtskraft zukommt, vereinigt werden. Diese Organe haben namentlich die Aufgabe, gewaltsame Erkundungen durchzuführen, rasch wichtige Geländeobjekte in Besitz zu bringen, Engnisse zu öffnen usw. Zur Lösung dieser Aufgaben dienen in hervorragendem Masse die Panzerwagen.
Bei diesen Panzerwagen handelt es sich um Aufklärungsfahrzeuge und nicht um eigentliche Kampfwagen (Tanks). Diese Wagen arbeiten in Verbindung mit den motorisierter Truppen und namentlich mit den Reiter- und Radfahrerpatrouillen und sind dank ihrer Panzerung in der Lage, da Aufklärungsresultate zu erzwingen, wo Reiter und Radfahrer wegen der feindlichen Feuerwirkung nicht mehr durchkommen. Ferner eignen sich die Panzerwagen auch zur Bekämpfung der gegnerischen Aufklärungs- und Kampfpanzerwagen. Auch bei Unruhen im Landesinnern kommt diesen Wagen Bedeutung zu.
Die erfolgreiche Verwendung von Panzerwagen beim Aufklärungsdienste setzt eine möglichst grosse Beweglichkeit voraus. Für das schweizerische, teilweise sehr schwierige Gelände kommen daher nur verhältnismässig leichte Raupenfahrzeuge in Frage, die nicht mehr an die Strassen gebunden sind.
Im Verlaufe des letzten Jahres wurde eine Reihe grösserer Versuche mit verschiedenen Gelände-Motorfahrzeugen durchgeführt und zwar unter sehr erschwerenden Umständen. Diese Versuche haben gezeigt, dass die Raupenfahrzeuge im schweizerischen Gelände infolge ihrer Wendigkeit und ihrer gedrungenen Bauart in weitgehendem Masse verwendbar sind. Auch bieten die Wagen selbst ein kleines Ziel und können rasch in jede sich bietende Deckung gebracht werden. Die Panzerung schützt gegen Infanteriegeschosse auch auf kürzeste Entfernung. Für die Bewaffnung kommen schwere Maschinengewehre, eventl. Infanteriekanonen in Betracht, die im Panzerturm untergebracht werden.
Als Model ist gestützt auf die umfangreichen Versuche der englische Vickers-Raupenpanzerwagen in Aussicht genommen, der ohne Bewaffnung und Bemannung ein Gewicht von 3,5 Tonnen aufweist. Es sollen daher zu weitern Versuchszwecken auf breiter Basis, insbesondere zu Truppenversuchen in Sinne der taktischen Führung eines Panzerwagenzuges, vier Vickers-Raupen Panzerwagen angekauft werden. Die Kosten hierfür belaufen sich für einen vollständig gebrauchsfähigen Wagen mit Bewaffnung auf Fr 50,000 pro Stück oder Fr. 200,000 für 4 Einheiten. Es besteht für später die Absicht, sich auch auf diesem Spezialgebiete durch Lizenzerwerbung und Eigenbau vom Auslande möglichst unabhängig zu machen. Für die Finanzierung kommt der "Separatkonto Erlös aus altem Kriegsmaterial“ in Frage.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen wird antragsgemäss und mit Zustimmung des Finanz- und Zolldepartementes b e s c h 1 o ss e n :
1. Die Kriegstechnische Abteilung wird ermächtigt, zur Ergänzung des schon vorhandenen Versuchsmaterials 4 Vickers-Original-Raupentanks in England zu kaufen und mit Maschinengewehren auszurüsten.
2. Der Kriegstechnischen Abteilung wird hiefür eine Summe von Fr 200,000 zulasten des "Separatkontos Erlös aus altem Kriegsmaterial“ zur Verfügung gestellt.
3. Die Kriegstechnische Abteilung wird ermächtigt, unter Vorbehalt der Genehmigung durch das eidg. Militärdepartement mit der Firma Vickers einen Lizenzvertrag abzuschliessen zwecks Eigenbau von Vickerstanks.
Protokollauszug ans Militärdepartement (6 Expl.) mit den Akten zum Vollzug und ans Finanz- und Zolldepartement zur Kenntnis. Für getreuen Auszug, Der Protokollführer Leimgruber
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Samstag, 11. Januar 2014 by Christoph
Militärdepartement. Antrag vom 10. März 1921.
Anschaffung von zwei Tanks (874)
Im modernen Kampfverfahren nehmen, wie die letzten Kriege bewiesen haben, die Panzerwagen (Tanks) einen hervorragenden Anteil, so dass die Schweiz vorläufig wenigstens in der versuchsweisen Anschaffung dieses Kampfmittels nicht zurückbleiben darf. Die französische Regierung hat durch Vermittlung ihrer Gesandtschaft in Bern eine Offerte auf Lieferung von 2 Tanks, System Renault, gestellt, die in den Schiessschulen Wallenstadt für Versuche zur Verwendung gelangen sollen. Der angebotene Kaufpreis beträgt, alle Spesen inbegriffen, Fr.116,000 französischer Währung pro Wagen, oder nach der heutigen Valuta ca. 102,000 Schweizerfranken für beide Tanks. Was die Kreditfrage betrifft, so kann für diese Summe der Separatkonto (Erlös aus altem Kriegsmaterial) in Anspruch genommen werden.
Es wird b e s c h l o s s e n :
Das eidg. Militärdepartement wird zum Ankauf von 2 Renault-Tanks zum Totalpreis von Fr.102,000 zu Lasten Separatkonto "Erlös aus altem Kriegsmaterial" ermächtigt.
Protokollauszug ans Militärdepartement (4 Expl.) mit den Akten zum Vollzug und ans Finanzdepartement zur Kenntnis.
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