Schadenwehr im Gotthard-Strassentunnel

Infos über die Schadenwehr im Gotthard-Tunnel. Zahlreiche Feuerwehrfahrzeuge sind mit militärischen Kontrollschildern ausgerüstet.

 

Bei der online Bibliothek von alexandria.ch findet man eine Übersicht über alle Rüstungsprogramme bzw. Armeebotschaften ab 1951. Es werden detailliert alle Beschaffungen aufgelistet. 

Rüstungs- und Sonderprogramme ab 1951 (Rüstungsmaterial-Beschaffungen in Mio CHF) [erstellt durch den Bereich I&D der Bibliothek am Guisanplatz] / Rüstungsprogramm-Übersicht 1951-2023

Mowag Piranha 10×10 AGM für Schweizer Armee

Als Nachfolger der M109 Panzerhaubitzen evaluiert die Schweizer Armee das RCH 155 auf Boxer-Chassis und dasselbe Artillery Gun Module (AGM) von KMW auf einem Schweizer Mowag Piranha IV 10×10 Fahrgestell der GDELS. 

 
 
Am 30. Mai 2023 hat Nicholas Drummond bei twitter obiges Prospektbild veröffentlicht. Es zeigt das AGM auf einem 10×10 Fahrgestell (scheint ein masstabsgetreues Modell zu sein), nicht wie erwartet auf einem 8×8 Fahrgestell.

Daten:

  • Highly-mobile, armoured wheeled howitzer with unmanned fully automated and remote controlled Artillery Gun Module (AGM) on combat proven Piranha IV chassis
  • Superior range and area coverage by 360 degrees target engagement at all ranges
  • Utmost «Shoot and Scoot 2.0» capability by firing on the move, real MRSI (Multiple Rounds Simultaneously Impact) within 2 sec. and engagement of moving targets
  • Autonomy in navigation and fire control (derived of PzH 2000)
  • Fully automated gun laying and loading of projectiles and modular charges (with inductive fuze setting

Automatische Übersetzung:

  • Hochmobile, gepanzerte Radhaubitze mit unbemanntem, vollautomatischem und ferngesteuertem Artilleriegeschützmodul (AGM) auf kampferprobtem Piranha IV-Fahrgestell
  • Überlegene Reichweite und Flächendeckung durch 360-Grad-Zielbekämpfung auf allen Entfernungen
  • Höchste "Shoot and Scoot 2.0"-Fähigkeit durch Feuern aus der Bewegung, echtes MRSI (Multiple Rounds Simultaneously Impact) innerhalb von 2 Sekunden und Bekämpfung von beweglichen Zielen
  • Autonomie in Navigation und Feuerleitung (abgeleitet von PzH 2000)
  • Vollautomatisches Verlegen und Laden von Geschossen und modularen Ladungen (mit induktiver Zündereinstellung)

Weitere Bilder im Internet:

Der Verein Schweizer Armeemuseum (VSAM) führt die Vortragsreihe zu allgemeinen, militärhistorischen oder militärtechnischen Themen ab Januar 2024 mit neuen spannenden Themen und Referenten weiter. Die Anlässe bestehen jeweils aus einem Vortrag und im Juli auch aus einem Besuch des betreffenden Ausstellungsteils der Fahrzeugsammlung Burgdorf. Die Vorträge finden immer an einem Mittwoch statt.

  • 31.01.2024 Das Labor Spiez: Aufgaben und Tätigkeiten im Wandel der Zeit. Referent: Dr. Kurt Münger, Chef Leitungsaufgaben Labor Spiez, Bern
  • 20.03.2024 Das Freiwillige Automobilkorps (FAK) im 1. Weltkrieg. Referent: Jürg Burlet, pens. Kurator Nationalmuseum, Oetwil a. S.
  • 22.05.2024 Die Geschichte der Schweizer Fliegerabwehr. Referent: Beat Benz, Vorstand Verein der Freunde der Schweizerischen Luftwaffe (VFL), Effretikon
  • 10.07.2024 125 Jahre Motorisierung der Schweizer Armee. Referent: Markus Hofmann, Autor, Vordemwald. Besammlungsort: 1850 Uhr Ausbildungszentrum Berner Baumeisterverband (Ziegelgut 3D, 3400 Burgdorf –  bei der Abzweigung in die Militärstrasse)
  • 25.09.2024 Die Fortifikation Hauenstein im 1. Weltkrieg. Referent: Christoph Rast, Präsident a.i. Fortifikation Hauenstein, Olten
  • 20.11.2024 Schweizer Panzer gestern und heute mit aktuellem Blick ins Ausland. Referent: Markus Werren, BU LVb Pz/Art, Thun

Die Vorträge finden – ausser am 10. Juli 2024 – im Vortragssaal der Instandhaltungsschulen 43 in Thun statt. 

  • Treffpunkt: Jeweils 18.45 Uhr auf dem Parkplatz der ehemaligen Soldatenstube 3 Tannen an der Allmendstrasse in Thun. Beginn jeweils 19 Uhr – Dauer jeweils ca. 1,5 Stunden.
  • Anfahrt Strasse: an der Ampel vor der Oberlandbrücke Richtung Steffisburg rechts abbiegen (Zuweisung der Parkplätze vor Ort)
  • Anreise öV: ab Bahnhof Thun mit Buslinie 4 bis Haltestelle "Kleine Allmend".

Anleitung für die Tarnung 1941

Anleitung für die Tarnung 1941 (prov.) - Reglement Schweizer Armee

17. Einzelne Fahrzeuge sind auf dem Gefechtsfeld unter Ausnützung aller natürlichen und künstlichen Tarnmittel fortzubewegen. Ist man gezwungen, durch offenes Gelände zu fahren, so hält man sich an bestehende Geländelinien, wie Feldwege, Ackerränder usw. Helle, weitsichtbare Blachen sind zu entfernen oder mit Aesten und dergleichen zuzudecken. Grosse Strassen sind zu vermeiden. Müssen solche benützt werden, dann ist so zu fahren, dass der Schatten des Fahrzeuges nicht auf die helle Strasse geworfen wird. Werden feindliche Flieger erkannt, dann entziehen sich einzelne Fahrzeuge oder Reiter oft besser der Beobachtung, wenn sie rechtzeitig anhalten und bewegungslos verharren, als durch Flucht unter eine Maske. Dies gilt insbesondere im Gebirge (z. B. auf Weiden), wo Infanterie und selbst Artillerie im Gefecht sich oft nur durch die Bewegung verraten.

Stillstehende Fahrzeuge sind im Schatten oder unter Bäumen und Einfahrten unterzubringen. Gegebenenfalls sind sie mit Tarnnetzen zuzudecken. Windschutzscheiben von Motorfahrzeugen können auf grosse Entfernung erkannt werden.

22. Eisenbahntransporte, Schiffstransporte und Transporte mit Motorlastwagen sind in der Regel bei Nacht auszuführen.

Bei Eisenbahntransporten ist die Beleuchtung der Stationen und der Bahnsignale auf das unumgänglich Notwendigste einzuschränken. Die Bereitstellung der Truppe zum Verlad hat unter Ausnützung sämtlicher Masken gegen Fliegersicht möglichst dezentralisiert zu erfolgen. Soll der Gegner über den Charakter des Transportes im Zweifel gelassen werden, so sind die beladenen offenen Güterwagen mit Blachen oder Tarnnetzen zu decken. Um die Fahrrichtung zu tarnen, wird die Lokomotive erst kurz vor der Abfahrt vorgehängt.

Die Bereitstellung von Motorlastwagenkolonnen und der Verlad auf diese hat dezentralisiert und in kleinen Gruppen zu erfolgen. Hierzu eignen sich in der Nähe der Marschstrasse gelegene Wälder. Die Aufstellung der Fahrzeuge soll keinen Anhaltspunkt für die Fahrrichtung geben. In gleicher Weise sind die Fahrzeuge bei Marschhalten gegen Fliegersicht zu tarnen. Zur Bereitstellung sind Ortschaften wenn immer möglich zu vermeiden, denn die einzelnen Lastwagen und die Bewegungen lassen sich hier nur ungenügend tarnen, und die durch einen Luftangriff entstandenen Zerstörungen können eine Weiterfahrt in Frage stellen.

Motorlastwagenkolonnen fahren in kleinen Paketen. Bei Fliegerangriff beschleunigen sie das Tempo und vergrössern die Abstände. Bei Nacht versuchen sie so rasch wie möglich aus dem Bereiche der Beleuchtungsmittel herauszukommen.

26. Tarnnetze sind keine eigentlichen Tarnmittel, sondern dienen dazu, andere Mittel der Tarnung zu tragen. Nach der Grösse der Tarnnetze werden zwei Modelle unterschieden:

a) Grösse 4 × 4m für Artillerie, mit:

  • 16 grossen Kauschen (Aluminiumringen) und ebensovielen Seilschlaufen am Umfang,
  • 16 Holzkloben an ca. 50 cm langen Schnüren und zwischen den Kloben je 2 Bindeschnüre (Total 32 am Umfang) in der Länge von ca. 30 cm,
  • 13 kleinen Kauschen (Aluminiumringen) an den Diagonal- und Querkreuzseilen verteilt,
  • 8 Befestigungsseilen in der Länge von 4 m,
  • 1 Netzsack zum Aufbewahren des Tarnnetzes

b) Grösse 2 × 2m für Infanterie und leichte Truppen, mit:

  • 8 grossen Kauschen und Seilschlaufen am Umfang,
  • 8 Holzkloben an ca. 50 cm langen Schnüren und
  • 8 Bindeschnüren,
  • 5 kleinen Kauschen an den Diagonal- und Querkreuzseilen verteilt,
  • 4 Befestigungsseilen in der Länge von 3 m,
  • 1 Netzsack zum Aufbewahren des Tarnnetzes.

Die Maschenweite beträgt bei beiden Modellen 4 cm. Das ganze Geflecht ist grün gestrichen.

27. Die Art der Verwendung ist bei beiden Modellen im Prinzip die gleiche. Die Einzelteile dienen folgenden Zwecken:

  • Maschen: Zum Einflechten von Tarnmaterial.
  • Kauschen: Zum Einstecken zugespitzter Pflöcke zum Stützen des Netzes.
  • Seilschlaufen: Zum Anbringen der Befestigungsseile.
  • Kloben und Bindeschnüre: Zum Zusammenbinden mehrerer Tarnnetze und zum Ausgleichen beim Spannen des Netzes.
  • Befestigungsseile: Zum Spannen und zur Verankerung des Tarnnetzes an eingeschlagenen Pflöcken oder an Bäumen.

Die Art des Spannens der Tarnnetze richtet sich nach der Form des Umgeländes. Auf ebener Erde ist es straff und zur Vermeidung der Schattenbildung möglichst flach auszuspannen.

Der Rand des Netzes soll bis zur Erde reichen. Deshalb ist meist das Eingraben der zu tarnenden Waffe erforderlich.

Im durchschnittenen Gelände lassen sich die Formen des Umgeländes durch Unterstützen des Netzes mit verschieden hohen Pfählen, allenfalls auch durch das Erstellen eines Gerippes aus starken Drähten nachahmen. Das Tarnnetz darf die Bedienung der Waffe oder des Gerätes nicht behindern. Bei schweren Waffen und solchen mit Mündungsbremse ist es sehr stark zu verankern, nötigenfalls auch für das Schiessen teilweise oder ganz wegzuräumen.

28. Das auf dem Tarnnetz zu befestigende Material wird gewählt nach dem Charakter der Bodenbedeckungen des Umgeländes und nach der verfügbaren Zeit. Blosses Auflegen von geschnittenem Gras oder flaches Einflechten von Schilf und Aehnlichem schützt, sofern diese Mittel in der Farbe dem Umgelände angepasst sind, zwar vorübergehend einigermassen vor der Beobachtung von blossem Auge, nicht aber vor dem Entdecktwerden auf der Photographie. Die beste Tarnung wird erreicht, wenn je nach Umgelände Grasbüschel, Stauden oder Aehnliches aufrecht und derart in die Maschen eingeflochten werden, dass die gleiche Schattenbildung wie in der Natur erzielt wird und dass die Oberfläche des Netzes zu 40 bis 50 Prozent mit diesen Mitteln bedeckt ist. Anstelle von frischen Pflanzen, die rasch austrocknen, können auch am Schatten getrocknetes Sumpfgras, Raphia oder Bast, die zu Bündeln zusammengebunden und gefärbt wurden, Verwendung finden. Weil mit all diesen Mitteln meist keine genügend starke Schattenbildung erreicht werden kann, sind sie von vornherein dunkler zu halten als das Umgelände.

30. Der Helmüberzug soll in erster Linie den Reflex der Lichtstrahlen auf der glatten Oberfläche des Helmes verhindern. Die bunte kleinfleckige Tarnbemalung des Stoffes ist auf der einen Seite vorwiegend grün, auf der Rückseite überwiegend braun. Die Färbung allein gestattet aber noch kein vollständiges Anpassen an das Umgelände, weil die Umrisse des Helms auch auf grössere Entfernung zu erkennen sind. Zur Verwischung dieser Umrisse werden Gras oder Zweige in die eigens hierzu aufgenähten Schlaufen eingesteckt.

31. Wie die Heimüberzüge, so sind auch die Zelteinheiten mit einem kleinfleckigen Tarnanstrich versehen. Auf der einen Seite überwiegt das dunkle Grün, auf der andern das helle Braun. Je nach der Farbe des Umgeländes ist die eine oder die andere Seite vorteilhafter. Die Zelteinheit kann als Tarnmantel getragen werden. Sie verwischt einigermassen die Konturen des Mannes und gleicht sich der Farbe des Umgeländes besser an als die einheitlich feldgraue Uniform.

Zelte aus tarnbemalten Zelteinheiten können zwar der Beobachtung von blossem Auge entgehen, sie werden aber auf der Photographie als helle Flächen festgehalten. Es ist daher angezeigt, stets die dunkle Seite nach aussen zu kehren und die Flächen durch Auflegen von Aesten zu tarnen.

33. Buntanstrich tarnt nur gegen Beobachtung von blossem Auge. Die Photographie unterscheidet keine Farben; sie reagiert nur auf Hell und Dunkel. Der kleinfleckige Buntanstrich hat den Zweck, die Farben verschwimmen zu lassen. Die einzelnen Farbflecke sind regelmässig gross und die Farben wiederholen sich. Bereits auf kurze Beobachtungsdistanz bilden die verschiedenen Farben zusammen einen Mischton, der sich in die Farbe des Umgeländes einfügt. Dieser Anstrich eignet sich zur Tarnung kleinster Objekte, wie Helmüberzüge und Zelteinheiten. Der grossfleckige Buntanstrich soll die Form des Objektes zerreissen. Die einzelnen Farbflecke sollen unregelmässig geformt sein, vorzugsweise als schmale Streifen. Der Kontrast zwischen Hell und Dunkel muss möglichst gross sein. Die einzelnen Streifen, vor allem die hellen, sind über Kanten und Ecken hinaus fortzusetzen. Dieser Anstrich eignet sich zur Tarnung von Schutzschilden, Protzen, Geschützen. Für den Buntanstrich sind Farbenzusammenstellungen von Gelb, Dunkelgrün, Feldgrau und Rotbraun günstig.

34. Der einheitlich dunkle Anstrich (dunkelgrün oder schattenschwarz) hat den Zweck, grössere Objekte der Luftbeobachtung und möglichst auch der Photographie aus der Luft zu entziehen. Er dient für die Tarnung von Gebäuden, von Rollfeldern auf Flugplätzen und von Blachen der Motorfahrzeuge. Die Bemalung der Blachen von requirierten oder bundeseigenen Motorfahrzeugen darf nur mit Bewilligung des Kommandanten des Motorfahrzeugparks erfolgen. Dieser bestimmt auch, welche Mischung zu verwenden ist; denn je nach dem Farbstoff verliert die Blache sehr rasch ihre Wasserdichtigkeit und das Gewebe kann Schaden nehmen.

Anleitung für die Tarnung 1933

Anleitung für die Tarnung 1933 - Reglement Schweizer Armee

Anwendung von Tarnnetzen und des Tarnanstriches.

20. Die Ordonnanz-Tarnnetze sind 4 m lang und 4 m breit. Ihre Maschenweite beträgt 4 cm. Die Netze können zusammengeschnürt und durch Pfähle derart gestützt werden, dass das Geschütz oder das Maschinengewehr sowie die Bedienungsmannschaft die nötige Bewegungsfreiheit erhalten.

Flache Form ohne scharfe Firsten, allmähliches Auslaufen des Netzbelages auf dem Boden ohne geradlinige Abgrenzung sind notwendig, um auffallende Schattenwirkungen zu vermeiden. Die Bedeckung der Netze muss sich nach Farbe und Art dem Umgelände anpassen. Die Ordonnanz-Tarnnetze können ersetzt werden durch requirierte Fischnetze, Drahtgitter, usw., die dann ebenfalls mit Zweigen, Gras, Schilf, Stroh, Tüchern, usw. durchflochten, bzw. behängt werden. Dabei ist zu beachten, dass liegende Grasbüschel oder Zweige mitten in aufrechtstehendem Gras oder Gebüsch leicht auffallen. Zur Verkleidung der Tarnnetze kommt auch verschiedenfarbiger Bast, der in grasartig aufstehenden Büscheln eingeknüpft oder eingebunden wird, zur Anwendung.

21. Als Tarnanstrich von Geschützen, Maschinengewehren und Fuhrwerken eignet sich am besten der grossfleckige Buntfarbenanstrich in erdgelber, grüner und brauner Farbe. Die grossen unregelmässigen Farbflecken werden zweckmässig mit 1-3 cm breiten schwarzen Rändern umgeben. Jede Fläche erhält je einen Fleck in den drei Farben, wobei jede Regelmässigkeit nach Grösse und Form vermieden werden muss. Dadurch, dass grosse Flecken einer Farbe über Kanten weg auf Räder und dergl. ausgedehnt werden, wird der normale körperliche Eindruck des Objekts verwischt.

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