Weitergabe Leopard Panzer an DE, aber nicht an PL

Entscheide zu Material aus früheren und aktuellen Beständen der Armee

Bern, 03.06.2022 - Deutschland und Polen haben dem VBS Anfragen für die Weitergabe von Material aus früheren oder aktuellen Beständen der Armee gestellt. Das VBS hat entschieden, wie es die Anfragen beantwortet. Deutschland kann über bereits vor zwölf Jahren an die Firma Rheinmetall zurückverkaufte Leopard-2-Panzer frei verfügen, da es hier keine Auflagen mehr gibt. Polen werden stillgelegte Leopard-2-Panzer nicht weitergegeben; dazu wäre eine Ausserdienststellung und damit ein Beschluss des Parlamentes erforderlich.

Deutschland darf über zurückverkaufte Leopard-2-Panzer frei verfügen

Deutschland beabsichtigt aufgrund des Ukraine-Krieges, verschiedenen europäischen Staaten militärische Grosssysteme zur Verfügung zu stellen. Es sucht deshalb unter anderem Kampfpanzer des Typs Leopard 2 A4 aus Industriebeständen. 42 solche ausser Dienst gestellte Geräte hatte die armasuisse zwischen Dezember 2010 und Mai 2011 dem Originalhersteller Rheinmetall Landsysteme GmbH in Kiel zurückverkauft. Auf allen Fahrzeugen wurden damals die 120mm-Kanone, die Mehrfachwurfanlage, die Maschinengewehre, die Bordverständigungsanlage sowie weitere Ausrüstungsgegenstände demontiert. Diese Teile blieben als Ersatzteile für die restlichen Leopard-Panzer in der Schweiz.

Das VBS bestätigte Deutschland, dass die weitere Verwendung der bereits vor zwölf Jahren veräusserten Panzer in der alleinigen Verantwortung der Rheinmetall liegt und damit der deutschen Kriegsmaterialexportgesetzgebung unterstehen. Deutschland kann frei über die weitere Verwendung dieser Fahrzeuge entscheiden.

Keine Weitergabe von stillgelegten Leopard-2-Panzern an Polen

Geprüft wurde auch eine Anfrage der polnischen Regierung. Polen interessiert sich für stillgelegte Panzer des Typs Leopard 2 A4 der Schweizer Armee. Begründet wurde dies damit, dass Polen in substanziellem Ausmass Waffen an die Ukraine geliefert hat, inklusive schwerer Mittel, und deshalb nun Mittel braucht, um die eigenen Bestände und Abwehrfähigkeiten aufzustocken.

Da die Veräusserung von stillgelegten Panzern an einen anderen Staat voraussetzt, dass diese Systeme zuerst ausser Dienst gestellt werden müssen und dies im Rahmen von Armeebotschaften dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten ist, erachtet das VBS unter den gegebenen Umständen eine Veräusserung von stillgelegten Panzern an Polen als nicht in nützlicher Frist realisierbar.
 
 
Abgerüsteter Leopard 2A4 (Pz 87) als Schleppobjekt

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